Am 09.02.2023 hat der federführende ITRE-Ausschuss seinen Bericht für die eIDAS 2.0 angenommen, der im März 2023 als Beschlussvorlage für die allgemeine Ausrichtung des EU-Parlaments im Plenum vorgelegt wird. Da der Rat bereits am 25.11.2022 seine allgemeine Ausrichtung veröffentlicht hat, steht danach den anschließenden Trilogverhandlungen ab dem 2. Quartal 2023 nichts mehr im Wege.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber