Das SG Speyer entschied, dass einer Brustkrebspatientin ein Anspruch auf die neue Operationsmethode des sog. Lipofilling zusteht (Az. S 17 KR 408/21).
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).