Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekanntgemacht (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :008).
Pflegeversicherung: Ursprüngliche Angaben maßgeblich
Das LSG Hessen entschied, dass bei der Herabstufung eines Pflegegrades im Zweifel von der ursprünglichen Pflegegradeinstufung auszugehen ist und eine Abänderung für die Zukunft ohne