Eine Fluggesellschaft darf sich nicht pauschal vorbehalten, von Passagieren eine Nachzahlung zu verlangen, wenn sie die gebuchten Flüge nicht vollständig und in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge antreten. Das sollte auch für Reisende gelten, bei denen sich erst nach der Buchung herausstellt, dass sie nur ein Teilstück der gebuchten Strecke abfliegen können. Die entsprechende Vertragsklausel der Lufthansa ist rechtswidrig, entschied der BGH nach einer Klage des vzbv (Az. X ZR 110/24).
Energiesteuer im Bundesrat beschlossen: Schnelle Hilfen für Verbraucher und Wirtschaft auf dem Weg
Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell. Dafür hat der Bundesrat die Energiesteuersenkung beschlossen. Zudem plant die Bundesregierung