Das am 21.02.2023 vorgelegte Eckpunktepapier des BMWK gibt einen Überblick über Maßnahmen, mit denen bereits Handlungsempfehlungen aus dem Akteurskreis umgesetzt werden. Daneben benennt das Eckpunktepapier drei prioritäre Maßnahmen, die jetzt unter der Voraussetzung des Vorliegens entsprechender Finanzmittel umgesetzt werden sollen.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.