Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister soll künftig statt bei den Justizverwaltungen der Länder zentral beim Bundesamt für Justiz liegen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag Anfang Februar beschlossen. Damit kommen zugleich auch Nachbesserungen im anwaltlichen Berufsrecht. Darauf weist die BRAK hin.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann