Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob bei der Bewertung von kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der gemäß § 166 BewG ermittelte Liquidationswert oder ein nachweislich niedrigerer gemeiner Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer anzusetzen ist (Az. II R 39/20).
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht