Der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG ist nicht eröffnet, wenn die bei Erteilung einer Baugenehmigung anzuwendenden umweltbezogenen Rechtsvorschriften nicht die Auswirkungen der genehmigten heranrückenden Wohnnutzung betreffen, sondern ausschließlich die des benachbarten lärmemittierenden Betriebs. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 4 C 1.25).
Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung der Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Kommission leitet eine öffentliche Konsultation zu möglichen Überarbeitungen der Kriterien der EU-Taxonomie ein. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie soll im