Bayern hat die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30.04.2023 verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages mit Ablauf des 02.05.2023. Das BayLfSt hat zudem auf die häufigsten Fehler bei Abgabe der Erklärung hingewiesen.
Heiße Phase im steuerpolitischen Herbst: DStV hochtourig und erfolgreich dabei
Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September um die Regierungsentwürfe des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Am 16.10.2024 schloss