„Medium“: Bewusstseinstrainerin muss Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ hinnehmen

Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt, wonach sich die Antragstellerin, die sich selbst auf ihrer Homepage als „Medium“ bezeichnet, u. a. nicht gegen die Äußerung wehren könne, sie sei „toxisch“ und „manipulativ“ (Az. 3 W 6/26).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“

Der BGH hat entschieden, dass Privatpersonen nicht von Kraftfahrzeugherstellern verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen