Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung – Außenprüfungsordnung (ApO) – soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) – vom 15. März 2000 ersetzen.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Insbesondere aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergibt sich lt. BMF an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a (Az.