Medikamentenabgabe: Schmerzensgeldanspruch für Klägerin bestätigt

Die Klägerin hatte in der Apotheke des Beklagten über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten abhängig machende Medikamente erworben. Das OLG Frankfurt bestätigte einen Schmerzensgeldanspruch, der unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens und teilweiser Verjährung mit 8.000 Euro bemessen wurde (Az. 8 U 131/24).

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