Wer der doppelten Rückschaupflicht nicht nachkommt, muss im Falle eines Unfalls die volle Schadenssumme selbst tragen. Dies hat das OLG Schleswig entschieden (Az. 7 U 106/25).
Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers, wenn Eltern vor der Aufnahme in eine Einrichtung keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten
Richtet sich die Zuständigkeit des Einrichtungsortes nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern und ist dieser in einer Einrichtung begründet worden, die der Erziehung, Pflege, Betreuung,