Der Verzehr von Speisen in Restaurants soll dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dieses Ziel verfolgt der von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 20/5810).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.