Bei IT-Dienstleistern wird besonders häufig von zuhause gearbeitet. Das geht aus Umfragen des ifo Instituts hervor. Im Februar 2023 stieg dort der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise von zuhause arbeiten, auf 73,4 Prozent, nach 71,7 Prozent im November 2022.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.