Die Empfänger von Corona-Soforthilfe in Brandenburg müssen die ihnen gewährte Zuwendung zurückzahlen, wenn sie aus den erhaltenen Bewilligungsbescheiden erkennen konnten, dass die Soforthilfe zu dem Zweck gewährt wurde, einen prognostizierten existenzbedrohenden Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten zu vermeiden, und dieser Liquiditätsengpass tatsächlich nicht eingetreten ist. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 6 B 22/25, OVG 6 B 3/26 und OVG 6 B 4/26).
EU-Kommission fordert EU-weite Umsetzung der Vorschriften zur Lohngleichheit
Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie auf, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz, Durchsetzungsmechanismen und faire Vergütungsstrukturen