Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht

Für die Anwendung einer Reihe von ertragsteuerlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechts ist das Bestehen einer Betriebsstätte nach § 12 AO eine Tatbestandsvoraussetzung. Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsstätte begründet wird (Az. IV B 2 – S 1301/01410/007/264).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge