Das SG Speyer konnte sich im konkreten Fall nicht vom Vorliegen eines Arbeitsunfalles überzeugen. Es war nicht aufklärbar, ob sich der Angestellte bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich mit dem COVID-19-Virus angesteckt hat (Az. S 12 U 188/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese