Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben auch bei Steuerfreistellung durch DBA

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG auch dann zu erfolgen hat, wenn die fiktiven nicht abziehbaren Betriebsausgaben funktional bei einer ausländischen Betriebsstätte angefallen wären, die nach einem DBA freigestellt ist (Az. 9 K 552/22 K).

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