Klage gegen Zurückweisung einer datenschutzrechtlichen Beschwerde

Das VG Magdeburg hat die Klage gegen die Zurückweisung der datenschutzrechtlichen Beschwerde abgewiesen, weil die vom Kläger gerügten DSGVO-Vorschriften keine individuellen Rechte begründen und bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten kein DSGVO-Verstoß vorlag (Az. 1 A 26/24 MD).

Eine vom niederländischen „Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds“ gezahlte Altersrente ist einer Rente i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG vergleichbar und daher im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil und nicht mit dem Ertragsanteil anzusetzen

Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob eine Altersrente von einem niederländischen Pensionsfonds im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil in Höhe von 70 % oder lediglich mit dem Ertragsanteil i. H. v. 18 % der Pension zu berücksichtigen ist (Az. 10 K 976/25 E).

Gemeinde haftet für die Kosten einer wegen der fortdauernden Fahndungsausschreibung eines Reisepasses gescheiterten Auslandsreise

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Reisepasses von der Gemeinde als zuständiger Passbehörde Aufwendungen für eine Auslandsreise ersetzt verlangen kann, die er nicht durchführen konnte, weil sein Pass aufgrund von amtspflichtwidrigen Versäumnissen der Gemeindemitarbeiter noch zur Fahndung ausgeschrieben und ihm deshalb die Einreise in das Zielland verweigert worden war (Az. III ZR 179/25).

BFH zur unentgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen

Handelt es sich bei dem ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zinsverzicht (hier: Schenkung der Differenz zwischen Nominalkaufpreis und dem abgezinsten Barkaufpreis bei der Veräußerung eines Grundstücks gegen Ratenzahlung zwischen nahen Angehörigen), um einen Kapitalnutzungsvorteil, der als Schenkung unter Lebenden i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu beurteilen ist und damit nicht dem Besteuerungstatbestand […]

Warnung vor gefälschten E‑Mails der Steuerverwaltung

Das BayLfSt weist erneut darauf hin, dass derzeit vermehrt gefälschte E‑Mails im Namen der Steuerverwaltung im Umlauf sind. Diese Phishing‑Mails sind optisch sehr überzeugend gestaltet und verwenden u. a. das offizielle ELSTER-Logo.