Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 08.02.2023 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Weniger Unternehmen bangen um ihre Existenz

Weniger deutsche Unternehmen sehen sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Der Anteil fiel im Januar auf 4,8 Prozent, nach 6,3 Prozent im Dezember. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich

Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Rechtsausschuss im Bundestag.