BFH zur Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft

Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU-Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt? Mit dieser Frage hat sich der BFH beschäftigt (Az. IV R 29/22).

BFH: Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 4/22).