Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (…)“ in verfahrensleitenden Schreiben des LG Frankfurt. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass diese Schreiben keine Justizverwaltungsakte darstellen, sodass der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig ist (Az. 3 VAs 9/25).

Gekommen, um zu bleiben? Fachkräftesicherung mit internationalen Studierenden

Im vergangenen Studienjahr haben sich mehr als 116.000 Studierende aus dem Ausland erstmalig an einer deutschen Hochschule eingeschrieben – ein neuer Rekord. Nur knapp die Hälfte der internationalen Erstsemester schlägt jedoch langfristig in Deutschland Wurzeln. Damit gehen der hiesigen Wirtschaft wichtige Fachkräftepotenziale verloren. Darauf weist der DIHK hin.

Herbstprognose 2025: anhaltendes Wachstum trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Die Herbstprognose 2025 der EU-Kommission zeigt in den ersten drei Quartalen ein Wachstum, das die Erwartungen übertroffen hat. Während die kräftige Entwicklung ursprünglich durch einen Anstieg der Ausfuhren im Vorgriff auf Zollerhöhungen bedingt war, setzte sich das Wachstum der EU-Wirtschaft im dritten Quartal fort. Für die nähere Zukunft wird erwartet, dass sich die Konjunktur im […]

Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u. U. notwendig

Jedenfalls im Nachgang zu gesetzgeberischen Aktivitäten, mit denen Besoldungsdefizite behoben werden sollen, müssen Beamte für Ansprüche auf ergänzende Zahlungen abermals einen Besoldungswiderspruch erheben. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 4 B 4/24).

Verbraucherschutz: Rat billigt aktualisierte Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Der Rat der EU hat eine Richtlinie endgültig gebilligt, mit der der bestehende Rahmen für die alternative Streitbeilegung (AS) aktualisiert, vereinfacht und verbessert wird. Die alternative Streitbeilegung bezieht sich auf Methoden zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern, in der Regel mit Unterstützung eines neutralen Dritten.