RWI/ISL-Containerumschlag-Index: China stabilisiert den Welthandel

Der Containerumschlag-Index des RWI Essen ist laut aktueller Schnellschätzung im September mit saisonbereinigt 136,7 Punkten gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Ohne den deutlichen Anstieg des Containerumschlags in den chinesischen Häfen wäre der Rückgang des Gesamtindexes deutlich stärker ausgefallen.

Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen

Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein den Mobilfunkvertrag betreffende Servicebedingungen. Nicht der Handy-Verkäufer, sondern der Mobilfunkanbieter sei Verwender dieser Bedingungen, entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 U 117/24).

Importpreise im September 2025: -1,0 % gegenüber September 2024

Die Importpreise waren im September 2025 um 1,0 % niedriger als im September 2024. Im August 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,5 % gelegen, im Juli bei -1,4 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im September 2025 gegenüber dem Vormonat August 2025 um 0,2 %.

Arbeiten im Ruhestand verbreitet

Die Beschäftigung von Rentnern und Pensionären ist in vielen Betrieben und öffentlichen Dienststellen verbreitet. Das zeigt eine neue Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung. Mehr als die Hälfte der befragten knapp 3.700 Betriebs- und Personalräte berichtet, dass in ihren Einrichtungen Menschen über das Renten- oder Pensionsalter hinaus tätig sind.

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i. S. v. § 15 Abs. 3 TzBfG gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist lt. BAG stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen (Az. 2 AZR 160/24).

BFH: Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes

Nach § 6a Abs. 1 GrEStG wird u. a. für bestimmte Rechtsvorgänge aufgrund einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz die darauf entfallende Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Die Steuerbefreiung gilt jedoch lt. BFH nur unter weiteren Voraussetzungen (Az. II R 56/22 und II R 31/22).