Endgehaltsbezogene Betriebsrente und Teilzeit

Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren. So das BAG (Az. 3 AZR 221/22).

Keine Erstattung einer Personalvermittlungsprovision durch den Arbeitnehmer

Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. So entschied das BAG (Az. 1 AZR 265/22).

Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann ohne besondere Formerfordernisse elektronisch eingereicht werden

Der BGH entschied, dass ein Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen als elektronisches Dokument eingereicht werden kann und keinen weiteren Anforderungen unterliegt als andere elektronisch eingereichte Dokumente. Ausreichend ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache elektronische Signatur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (Az. I ZB 84/22).

Erzeugerpreise Mai 2023: +1,0 % gegenüber Mai 2022

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Mai 2023 um 1,0 % höher als im Mai 2022. Im Vorjahresvergleich ist dies der geringste Anstieg seit Januar 2021 (+0,9 %). Im April 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat noch bei +4,1 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat sanken die Erzeugerpreise im Mai […]

Gaspreise: vzbv stoppt überhöhte Abschläge

Der Energieversorger eprimo darf im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse keine höheren Abschlagszahlungen von seinen Kunden verlangen. Entsprechende Ankündigungen vom Februar 2023 sind rechtswidrig, entschied das LG Frankfurt nach einer Klage des vzbv (Az. 3-06 O 13/23).