Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in einer Autowaschanlage verurteilte das AG München die Betreiberin zur Zahlung von 329,57 Euro (Az. 171 C 7665/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür