Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in einer Autowaschanlage verurteilte das AG München die Betreiberin zur Zahlung von 329,57 Euro (Az. 171 C 7665/22).
Keine Haftung für behauptete Schäden auf der Flucht vor Hunden
Das AG München wies die Klage eines Hundehalters ab, da weder die Schadensverursachung an dessen Porsche hinreichend nachgewiesen war noch eine Haftung des Paketzustellers angesichts