Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in einer Autowaschanlage verurteilte das AG München die Betreiberin zur Zahlung von 329,57 Euro (Az. 171 C 7665/22).
Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig
Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – angerechnet. Der 5. Senat des BSG