Die EU-Verbandsklagerichtlinie verpflichtet Deutschland, eine auf Schadensersatz oder sonstige Abhilfe gerichtete Verbandsklage einzuführen. Zur Umsetzung soll u. a. das neue Instrument der Abhilfeklage für Verbraucher geschaffen werden. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Das BMF teilt mit, dass der Anwendungszeitraum des Schreibens vom 31. März 2022 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird (Az. IV C 2 –