Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG)

Das BMF-Schreiben enthält die für die Inanspruchnahme der AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer geltenden Grundsätze (Az. IV C 3 – S-2196 / 22 / 10006 :005).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Produktion im März 2025: +3,0 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im März 2025 gegenüber Februar 2025 saison- und kalenderbereinigt um 3,0