Abwasserbeseitigungssatzung teilweise für unwirksam erklärt

Das OVG Niedersachsen hat eine Regelung in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Springe über die verpflichtende Vornahme von Dichtheitsprüfungen der Grundstücksentwässerungsanlage im Fall von häuslichen Abwässern für unwirksam erklärt (Az. 9 KN 249/20).

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