Das BMF hat die Tz. 1.16.1.2, 1.16.1.4 und 4.1.2 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a geändert (Az. IV D 2 – S-0316-a / 20 / 10003 :007).
Pharmazeutische Dienstleistungen haben Bestand – Landessozialgericht weist Klagen gegen den Schiedsspruch ab
Niedergelassene Apotheken dürfen auch weiterhin sog. pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Das entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 4 KR 254/22 KL und L 4 KR 289/22