Änderung des Steuerabkommens mit Litauen

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Litauen wollen sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/6817).

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