In die Architektenliste ist auch einzutragen, wer in der Vergangenheit an einer deutschen Fachhochschule erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten, auf drei Jahre angelegten Diplomstudiengang abgeschlossen hat und eine vierjährige Berufserfahrung nachweisen kann. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 3106/21).
Politische Unsicherheit bremst Konjunktur in Europa
Die Association of European Economic Research Institutes (AIECE), in der auch das IfW Kiel Mitglied ist, hat im Anschluss an die Frühjahrstagung 2025 in Oslo