Anerkennung Vaterschaft: Hälftige Kostentragung zwischen Mutter und biologischem Vater

Die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 WF 155/24).

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