Das VG Würzburg entschied im Fall der Klage einer Zahnarztpraxis, dass ein Widerrufsbescheid der Regierung von Unterfranken, mit dem die Bewilligung einer Corona-Soforthilfe widerrufen und die ausgezahlte Corona-Soforthilfe in Höhe von 7.500 Euro in vollem Umfang zurückgefordert wurde, in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist (Az. W 8 K 24.641).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese