Der BGH hat bzgl. der Rückabwicklung der Kaufverträge zu der Frage Stellung genommen, ob der Unternehmer in der von ihm formulierten Widerrufsbelehrung zusätzlich seine Telefaxnummer angeben muss, wenn er diese im Impressum seiner Internet-Seite nennt (Az. VIII ZR 5/25).
KStTG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz gemäß § 12 Satz 2 des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes (KStTG) bekannt (Az. IV D 3 – S 1316/00708/051/004).