Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz

Der BGH hat bzgl. der Rückabwicklung der Kaufverträge zu der Frage Stellung genommen, ob der Unternehmer in der von ihm formulierten Widerrufsbelehrung zusätzlich seine Telefaxnummer angeben muss, wenn er diese im Impressum seiner Internet-Seite nennt (Az. VIII ZR 5/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge