Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 26 L 62/25).
Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Kabinett beschlossen
Die Kompetenzen von Pflegekräften sollen effizienter zum Einsatz kommen. Mit einem neuen Gesetz bekommen Pflegefachpersonen mehr Befugnisse übertragen als bisher. Das Kabinett hat diese Neuregelung