Angepasste StBVV bringt Entlastung bei der digitalen Rechnungstellung

Die Bundesregierung erleichtert die Digitalisierung im Kanzleialltag: Dank einer Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) können Gebührenrechnungen nun allein digital erstellt und übermittelt werden, ohne dass es zuvor einer Zustimmung des Mandanten bedarf. Der DStV begrüßt dies als einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Entbürokratisierung.

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