Das BMF hat – ergänzend zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2024 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, bekannt gemacht (Az. III C 1 – S-7068 / 19 / 10002 :006).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden