Ein Anlagevermittler darf auf die Rechtsauskunft eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrauen – auch wenn sich das zugrunde liegende Modell später als erlaubnispflichtig und damit rechtswidrig erweist. Der BGH nahm in diesem Zusammenhang einen unvermeidbaren Verbotsirrtum an und wies die Klage eines geprellten Anlegers auf Schadensersatz ab (Az. III ZR 261/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis
Das AG München wies die Klage einer Münchnerin ab, die in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers beim Ausparken mit der Beifahrertüre ihres BMWs versehentlich gegen einen