Ein Anwalt wollte einen Verhandlungstermin wegen seines Urlaubs verlegen lassen, für den er jedoch noch kein Reiseziel gewählt hatte. Der Entschluss zu einem Kurzurlaub „ins Blaue“ ohne Reiseziel reichte dem BFH hierfür allerdings nicht (Az. III B 82/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann