Anwaltsvergütung kann nach geltendem Recht nur eingefordert werden, wenn die Anwältin oder der Anwalt eine handschriftlich unterzeichnete Rechnung übersandt hat. Das BMJ plant, diese Anforderungen zu modernisieren. Dazu hat die BRAK Vorschläge unterbreitet.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.