Anwaltsvergütung kann nach geltendem Recht nur eingefordert werden, wenn die Anwältin oder der Anwalt eine handschriftlich unterzeichnete Rechnung übersandt hat. Das BMJ plant, diese Anforderungen zu modernisieren. Dazu hat die BRAK Vorschläge unterbreitet.
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.