Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStG

Das BMF hat ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes veröffentlicht (Az. III C 3 – S 7180/00032/001/065).

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