Das BMF berücksichtigt die durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 verlängerte Übergangsfrist für die zwingende Anwendung des § 2b UStG um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 (Az. III C 2 – S-7107 / 19 / 10004 :008).
Energieeffizienz von Gebäuden: Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorgaben
Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige Einigung des EU-Parlaments und des Rates zur Senkung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU.