Das BMF berücksichtigt die durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 verlängerte Übergangsfrist für die zwingende Anwendung des § 2b UStG um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 (Az. III C 2 – S-7107 / 19 / 10004 :008).
Adventskalender mit Erotik-Artikeln: Kein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Materialbeschreibung
Das LG Flensburg hat entschieden, dass beim Verkauf von Adventskalendern mit Erotik-Artikeln kein Unterlassungsanspruch besteht, wenn Angaben zum Material im Inneren von mit Silikon ummantelten