Das BMF berücksichtigt die durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 verlängerte Übergangsfrist für die zwingende Anwendung des § 2b UStG um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 (Az. III C 2 – S-7107 / 19 / 10004 :008).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,