Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)

Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Schreiben vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 527) ergänzt und geändert (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :028).

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