Apple muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser darüber aufklären, dass Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Der entsprechende Hinweis in den Nutzungsbedingungen des Anbieters reicht nach Ansicht des LG Berlin nicht aus (Az. 52 O 254/23). Zuvor hatte der vzbv eine Klage eingereicht.
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders