Apple muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser darüber aufklären, dass Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Der entsprechende Hinweis in den Nutzungsbedingungen des Anbieters reicht nach Ansicht des LG Berlin nicht aus (Az. 52 O 254/23). Zuvor hatte der vzbv eine Klage eingereicht.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015