Auch bei Sonnenallergie – UV-Schutz bleibt Eigenverantwortung

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist (Az. L 16 KR 14/22).

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