Werden Syndikusanwältinnen und -anwälte für einen Verband gegenüber einem Gericht tätig, müssen sie den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. So entschied das BAG (Az. 10 AZB 18/22). Darauf weist die BRAK hin.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: