Das BVerfG hat entschieden, dass auch ein nach Dienstschluss eingegangener Fristverlängerungsantrag als rechtzeitig gestellt gilt (Az. 2 BvR 370/22). Darauf weist die BRAK hin.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: